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Streitigkeiten

 

 

Die Website www.luscioux.eu beherbergt eine von Omnia Group Srl konzipierte und verwaltete technologische Plattform, die aus einem virtuellen Shop besteht, in dem Produkte und Dienstleistungen angeboten und verkauft und die entsprechenden Kaufverträge abgeschlossen werden.

Wenn Sie eine Beschwerde bezüglich eines mit Luscioux - Omnia Group Srl geschlossenen Vertrags eingereicht haben, diese jedoch nicht gelöst werden konnte, denken Sie daran, dass die Online-Beilegungsstelle für Verbraucherstreitigkeiten gesetzlich eingerichtet wurde!

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zur alternativen Streitbeilegung

Zögern Sie nicht, sich für weitere Informationen an den Luscioux.eu-Kundendienst unter den im Abschnitt „Kontakte“ dieser Website angegebenen Methoden und Adressen zu wenden.

 

 

Rechtliche Hinweise

Alternative Streitbeilegung - ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG (ADR) / ONLINE-STREITBEILEGUNG (ODR)

Ab dem 9. Januar 2016 sind die durch das Gesetzesdekret vom 6. August 2015 eingeführten Bestimmungen anwendbar,

n. 130 und mit der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.

Der Zweck dieser Rechtsvorschriften besteht darin, die gütliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern durch alternative Methoden wie die alternative Streitbeilegung (sogenannte ADR) und die Online-Streitbeilegung (sogenannte ODR) zu fördern.

Zu diesem Zweck wurde eine Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) geschaffen, die unter folgender Adresse aufrufbar ist //

ec.europa.eu/consumers/odr/. Über die OS-Plattform können Verbraucher die Liste der Schlichtungsstellen einsehen, den Link zu der Website jeder von ihnen finden und ein Online-Streitbeilegungsverfahren in Bezug auf einen online abgeschlossenen Vertrag einleiten, an dem sie beteiligt sind.

 Derzeit bedient sich Omnia Group srl keiner ADR-Stelle, auf die in den Artikeln verwiesen wird. 141-bis und ss. Verbraucherschutzgesetz.

Unabhängig vom Ausgang des außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens bleibt Ihnen in jedem Fall das Recht vorbehalten, sich an den ordentlichen Richter zu wenden und bei Vorliegen der Voraussetzungen eine außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zu fördern Beziehungen durch Rückgriff auf die in Teil V, Titel II-bis des Verbrauchergesetzbuchs genannten Verfahren.

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